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Ortstermine und Probenahmen

Für eine Aussage über Schadensursachen an einem Gebäude ist es häufig notwendig, einen Ortstermin zu vereinbaren.

 

Im Rahmen dieses Ortstermins kann eine Begutachtung durch Inaugenscheinnahme in Verbindung mit möglichen Probenahmen von Materialproben oder Luftproben (je nach Fragestellung) erfolgen.

 

Eine Begutachtung im Rahmen eines Ortstermins, ermöglicht dem Sachverständigen einen unabhängigen Gesamteindruck aller möglichen Einflussparameter, die einen Schaden verursachen könnten.